Informationsstand zur Sicherung der Trinkwasserversorgung im Raum Weißwasser

Informationsstand zur Sicherung der Trinkwasserversorgung im Raum Weißwasser

 

Seit Jahren ist diese Problematik in Weißwasser und in den umliegenden Kommunen, die über den Wasserzweckverband Mittlere Neiße-Schöps mit Trinkwasser versorgt werden, ein Schwerpunkt in der politischen Arbeit.

 

Worum geht es?

 

Durch VEM (Vattenfall) wurde die Trinkwasserlieferung zum 30.06.2013 gekündigt mit der Option einer Verlängerung bis 2018. Der Grund ist eine erhöhte Sulfatbelastung des Rohwassers durch die Bergbautätigkeit. Das heißt: Die Trinkwasserversorgung für ca. 35.000 Einwohner in den Kommunen des Wasserzweckverbandes muss neu strukturiert werden.

Durch den Oberbürgermeister von Weißwasser erfolgte 2013 im Stadtrat mehrfach die Bitte um Unterstützung an die Fraktionen des Landtages. Die Problematik wurde durch Bürger in den Bürgerfragestunden auf Grund von Presseinformationen mehrfach angesprochen und darum gebeten, Lösungen zu finden, die nach dem Verursacherprinzip zu finanzieren sind und nicht auf Kosten der Bürger gehen.

 

Initiativen der Linken:

  1. Zuarbeiten von Stadträten unserer Fraktion im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden nicht im verabschiedeten Landesentwicklungsplan 2012 aufgenommen.
  2. Sächsischer Landtag Mai 2013   Es wurde Anfrage unserer Landtagsfraktion an die Sächsische Staatsregierung zur Gefährdung des Weiterbetriebes von Wasserwerken infolge bergbaubedingter hoher Sulfatkonzentrationen im Rohwasser gestellt, die nur sehr allgemein beantwortet wurden.
  3. Die Linksfraktion im Stadtrat Weißwasser informierte am 21.06.2013 im Stadtrat, dass ein Antrag an unsere Landtagsfraktion mit folgendem Inhalt gestellt wurde:

„Die Fraktion die Linke des Landtages des Freistaates Sachsen möge einen Antrag einbringen, der die Verantwortung der Daseinsvorsorge mit Trinkwasser im Nordteil des Landkreises Görlitz (ca. 35.000 betroffene Bürger) festlegt, ohne die Kosten für die betroffenen Bürger zu erhöhen. Der Wertumfang der notwendigen Investitionen beträgt ca. 24,3 Mio €“.

  1. Es folgten mehrere Diskussionsrunden beispielsweise in der Station Junger Naturforscher und Techniker am 8.07.2013 mit MdB Dr. Ilja Seifert und MdL Dr. Jana Pinka mit dem Ergebnis, eine Petition zur Gewährleistung der Trinkwasserversorgung an den Sächsischen Landtag einzureichen. Am 30.01.2014 erfolgte die Übergabe der ersten Unterschriftenlisten an den Petitionsausschuss. Im Juni 2015 wurde eine weitere Petition eines Bürgers aus Weißwasser zur gleichen Thematik eingereicht. Beide Petitionen befinden sich noch in Bearbeitung.
  2. Weitere Bürgerinformationsveranstaltungen mit unseren MdL Dr.Jana Pinka und Kathrin Kagelmann folgten. Außerdem wurden alle Wahlveranstaltungen, der Kreisparteitag, Stadtfeste sowie viele persönlichen Gespräche mit Bürgern zur Information genutzt und um Unterschriften für unsere Petition geworben.
  3. MdB Caren Lay informierte sich im Januar 2015 beim OB der Stadt Weißwasser zur Finanzierung der TW- Kosten und versprach Hilfe, außerdem sagte auch MdB Thomas Jurk in einem persönlichen Gespräch seine Unterstützung zu.
  4. Durch unsere Fraktion im Sächsischen Landtag wurde am 10.03.2015 ein Antrag zur Gewährleistung der ortsnahen Trinkwasserversorgung und zur Nichtabwälzung der Bergbaufolgekosten auf die Bevölkerung eingebracht.
  5. Am 22.05.2015 erfolgte eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft im Landtag, in dem der OB der Stadt Weißwasser, Herr Thorsten Pötzsch, der Vorsitzende des Stadtvereins, Herr Frank Schwarzkopf sowie ich als Stadträtin und andere Experten angehört wurden.
  6. Am 30.08.2015 erfolgte im Bürgerbüro von MdL Kathrin Kagelmann eine Auswertung dieser Anhörung mit den Teilnehmern, dem Orts- und Kreisvorstand sowie den Stadt- und Gemeinderäten unserer Partei und engagierten Bürgern der Stadt.
  7. Durch den OB der Stadt Weißwasser erfolgt in jedem Stadtrat eine Information zum Stand der Finanzierung der neuen Trinkwasserversorgung.

 

Wie sieht es im März 2016 mit den weiteren Realisierungsschritten aus? 

 

Es gibt Neues, aber nicht viel Positives:

  1. Für die Wasserleitung Boxberg/O.L. Weißwasser/O.L. (Nordleitung) liegt die Baugenehmigung und die Ausführungsplanung vor. Die europaweite Ausschreibung ist in Vorbereitung. Die Finanzierung erfolgt über den Zuschuss von Vattenfall und die Restfinanzierung über ein Kommunaldarlehen des Wasserzweckverbandes.
  1. Wasserleitung BoxbergO./L. Sdier Südleitung)  Die Vorplanung ist abgeschlossen (Leistungsphasen1 und 2). Bei der Trassenführung bestehen keine unüberwindbaren Hindernisse. Die Kostenschätzung wird zur Zeit überprüft.   Die Fertigstellung dieses Vergleichsgutachtens von Prof. Dr. Luckner hat sich wegen dessen  schwerer Erkrankung verzögert. Ein Abgabetermin steht noch nicht fest.
  2.   Wann und ob die nächsten Leistungsphasen beauftragt werden, hängt von der Prüfung der  neuen Variante „Wasserfassung östlich des Bärwalder Sees“ ab.
  1. Sachstand zur Finanzierung der Südleitung:

Im Mai 2015 wurde mit dem SMUL Einigkeit darüber erreicht, dass die Investitionen für die Ablösung bzw. Sicherung der Wasserfassung Bärwalde in Bezug auf die Südleitung (jetzt eventuell neue Wasserfassung östlich des Bärwalder Sees) vorbehaltlich der STUBA–    Zustimmung über § 3 des VA V Braunkohlesanierung finanziert werden soll.

  1. In den Medien (LR-04.03.2016) war Anfang März zu lesen, dass die Verhandlungen zwischen Bund und dem Land zum 6. Verwaltungsabkommen ab 2018 schwierig sind. Es wird dargestellt, dass es wohl Bestrebungen des Bundes gibt, die Folgen aus dem Grundwasserwiederanstieg, also auch die Sulfatproblematiken, aus dem Verwaltungsabkommen zu streichen und nur über die Bundesländer zu finanzieren. Es gibt die Information, dass Sachsen und auch Brandenburg uneingeschränkt auf einer Fortsetzung der Mitfinanzierung des Bundes (Bundesministerium für Finanzen) bestehen.
  2. Die Fördermittelanträge nach der Sächsischen Richtlinie Siedlungswasserwirtschaft (RL SWW 2009) für die Nord- und Südleitung sind aufgrund des Auslaufens der Förderrichtlinie SWW2009 zum 31.12.2015 abgelehnt worden. Ab dem 01.01.2016 gilt die neue Förderrichtlinie SWW 2016, die keine Förderung für Trinkwasserleitungen vorsieht.

 

Damit wird deutlich: Die Sächsische Staatsregierung erkennt keinen besonderen finanziellen Unterstützungsbedarf für Weißwasser bzw. von Bergbaufolgen betroffene Kommunen und verweist vielmehr auf die alleinige kommunale Verantwortung zur Sicherung der Trinkwasserversorgung. Die Staatsregierung sieht ihre Verantwortung im Prozess der Lösungssuche zwischen LMBV, Bergbaubetreiber und sächsischen Fachministerien lediglich in einer „Moderationsfunktion“.

 

Was ist zu tun?

 

  1. Es sollte im Bundestag und in den Landtagen Sachsen und Brandenburg weitere parlamentarische Initiativen zur weiteren Sicherung der Finanzierung des Sanierungsbergbaues eingereicht werden.
  2. Es muss natürlich auch in den kommunalen Räten sowie im Kreistag eine fraktionsüber-greifende Zusammenarbeit zur Sicherung der Daseinsvorsorge unserer Bürger organisiert werden, denn Kredite müssen zurückgezahlt werden und werden auf die Trinkwasserpreise der Verbraucher umgelegt.

 

Gudrun Stein Kreis- und Stadträtin